In der Zeit vom 22. – 26. Juli ist das Pfarrbüro nur Dienstag und Mittwoch von 15.00 - 17 Uhr aund am Freitag von 8.30 - 11.30 Uhr geöffnet.
Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben. Für die Meldung dieser Informationen stellt das Bistum Münster verschiedene Wege zur Verfügung.
Die Informationen dazu finden sie HIER
Die entsprechende Informationsseite des Bistum Münster finden Sie unter https://www.bistum-muenster.de/hinweisgeberschutz