Am Sonntag, den 21.August 2022 findet um 10.00 Uhr die traditionelle Hl. Messe der Seelsorgeeinheit Dorsten-Nord am Schloss Lembeck statt. Dabei wird Diakon Günter Preisendörfer verabschiedet, der mit 75 Jahren emeritiert worden ist. Die Sonntagsmessen in St. Laurentius und St. Urbanus fallen aus.
Die Wallfahrt nach Banneux muss leider aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl ausfallen.
Haushaltsbeschluss und Haushaltsplan werden gem. Paragraph 12 Abs. 1 HKO nach ortsüblicher Bekanntmachung in der Zeit vom 15.06.2022 bis 29.06.2022 im Pfarrbüro Lembeck, Am Pastorat 3, 46286 Dorsten, zu den bekannten Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. - Der Kirchenvorstand-
In der Zeit vom 25. Juli - 04. August ist das Pfarrbüro St. Urbanus nur mittwochs von 09.00 - 11.30 Uhr und freitags von 15.00 - 17.00 Uhr geöffnet. Das Pfarrbüro St. Laurentius ist während dieser Zeit mittwochs vormittags geschlossen.
In der Zeit vom 08. - 26. August ist das Pfarrbüro St. Laurentius nur dienstags und mittwochs von 15.00 - 17.00 Uhr und freitags von 08.00 - 11.30 Uhr geöffnet
Donnerstag, 23. Juni:
„Die Verkehrsmittel helfen dem Menschen, sein Leben zu gestalten.
Der Mensch ist auf sie angewiesen, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen; er bedient sich ihrer in Freizeit und Erholung; er schätzt sie in seinem Streben, Entfernungen zu überwinden und Völkern und Kulturen kennenzulernen und einander näherzubringen; er verdankt ihnen rasche Hilfe in vielfacher Gefahr und Not.
So sind die Verkehrsmittel zu einem unentbehrlichen Bestandteil im Leben der Menschen und der Gesellschaft geworden. Sie tragen dazu bei, dass der Mensch in einer veränderten Welt seinen Schöpfungsauftrag erfüllen kann. Sie fordern ihn aber auch heraus, sich seiner Verantwortung gegenüber den Mitmenschen und der Natur bewusst zu sein.“
(Zitat aus dem Benediktionale, Seite 359)
Wir laden zu Beginn der Sommerferien herzlich zur Fahrzeugsegnung ein.
Nach dem Gottesdienst am Donnerstag, 23.06.22, 19.00 Uhr, in der St. Laurentius Kirche, möchten wir Fahrzeuge aller Art (Autos, Fahrräder, landwirtschaftliche Fahrzeuge, Motorräder, Mofas pp.) auf der Schulstraße beim Vorbeifahren segnen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben. Für die Meldung dieser Informationen stellt das Bistum Münster verschiedene Wege zur Verfügung.
Die Informationen dazu finden sie HIER
Die entsprechende Informationsseite des Bistum Münster finden Sie unter https://www.bistum-muenster.de/hinweisgeberschutz