Papst Urbanus I. starb als Märtyrer im Jahre 230. Sein Patrozinium wird am 25. Mai gefeiert.
Papst Urbanus I. soll ein apostolisches Rundschreiben an alle Gemeinden der damaligen Welt verfasst haben. Deshalb trägt seine Statue im Altarbereich neben den Papst-insignien, Stab und Tiara, als Beigaben auch Buch und Feder.
Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben. Für die Meldung dieser Informationen stellt das Bistum Münster verschiedene Wege zur Verfügung.
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