Der Vorstand des Pfarreirats hat beschlossen, die für den 2. Oktober vorgesehene Sitzung des Pfarreirates aufgrund der augenblicklichen Coronasituation ausfallen zu lassen. Sie soll, wenn möglich, Ende November -vielleicht auch in digitaler Form- nachgeholt werden. Ihr Pfarreirat
Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben. Für die Meldung dieser Informationen stellt das Bistum Münster verschiedene Wege zur Verfügung.
Die Informationen dazu finden sie HIER
Die entsprechende Informationsseite des Bistum Münster finden Sie unter https://www.bistum-muenster.de/hinweisgeberschutz