Bei der Sonderkollekte am 11. und 12. Februar für die Erdbebenopfer in der Türkei und in Syrien sind insgesamt

15.450,39 €

gespendet worden.

Im Namen der Opfer dieser Naturkatastrophe danke ich Ihnen für Ihre großherzige Spende. Das Geld wird direkt an Caritas international überwiesen.

Caritas international steht den Menschen zur Seite, die sich am wenigsten aus eigener Kraft helfen können und unterstützt weltweit Menschen in Not. Dank unserer niedrigen Verwaltungskosten kommt Ihre Spende direkt bei den Betroffenen an, die am dringendsten Hilfe benötigen.

Das Erdbeben verschlimmert eine ohnehin katastrophale Lage. Insbesondere in Syrien ist eine Region betroffen, die unter den schlimmen Auswirkungen des jahrelangen Bürgerkriegs leidet und extrem ausgezehrt ist. Schon zuvor waren im Land über zwölf Millionen Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen - jetzt kommen Zehntausende hinzu. Sie müssen versorgt werden, doch vielerorts haben die Beben die letzten funktionierenden Teile der Infrastruktur zerstört. „Die verbleibenden staatlichen Krankenhäuser sind in einigen der stark betroffenen Gebiete mit der Behandlung der Verletzten überfordert", berichten Caritas-Mitarbeitende aus Syrien, die vor Ort sind, um zu helfen.

Auch in der Türkei haben viele Menschen, die jetzt in Notunterkünften leben, keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser. Sanitäranlagen oder medizinische Versorgung sind ebenfalls rar. Die Ausbreitung von Krankheiten droht. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätzt, dass insgesamt über 23 Millionen Menschen in der Erdbebenregion von den Folgen der Katastrophe betroffen sind.

Die Caritas ist mit sechs lokalen Partnerorganisationen vor Ort. Hunderte Helferinnen und Helfer sind im Einsatz.                                        (Quelle: www.caritas-international.de)

 

gez. Pfarrer Alfred Voss

Hinweisgeberschutz-Gesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben. Für die Meldung dieser Informationen stellt das Bistum Münster verschiedene Wege zur Verfügung.

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Die entsprechende Informationsseite des Bistum Münster finden Sie unter https://www.bistum-muenster.de/hinweisgeberschutz

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