Haushaltsbeschluss und Haushaltsplan werden gem. Paragraph 12 Abs. 1 HKO nach ortsüblicher Bekanntmachung in der Zeit vom 15.06.2022 bis 29.06.2022 im Pfarrbüro Lembeck, Am Pastorat 3, 46286 Dorsten, zu den bekannten Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. - Der Kirchenvorstand-
Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben. Für die Meldung dieser Informationen stellt das Bistum Münster verschiedene Wege zur Verfügung.
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Die entsprechende Informationsseite des Bistum Münster finden Sie unter https://www.bistum-muenster.de/hinweisgeberschutz