Liebe Gemeindemitglieder!
Die Pfarrbüros bleiben zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Wir möchten Sie bitten vor einem Besuch zu überlegen, ob Ihr Anliegen nicht auch
geregelt werden kann.
Bitte sprechen Sie nur noch in dringend notwendigen Angelegenheiten persönlich vor – und in diesen Fällen möglichst nach vorherigen telefonischer Terminvereinbarung.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben. Für die Meldung dieser Informationen stellt das Bistum Münster verschiedene Wege zur Verfügung.
Die Informationen dazu finden sie HIER
Die entsprechende Informationsseite des Bistum Münster finden Sie unter https://www.bistum-muenster.de/hinweisgeberschutz